Mitarbeiterliste
Hilfe bei Traumatisierungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Folgeschäden aus dem Fonds "Heimerziehung West"
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 stehen Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 Unrecht und Leid zugefügt wurde, Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung.
Beschreibung
Zuständigkeit
An die Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Schleswig-Holstein.
Fristen
Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung von Traumatisierungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Folgeschäden können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Keine – die Voraussetzungen für eine eventuelle Leistungsgewährung werden in einem persönlichen Gespräch geklärt.
Weitere Informationen
Bei den Leistungen aus dem „Fonds Heimerziehung“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Bund, Ländern und den Kirchen.
Weitere Informationen zur Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG) und des Fonds Heimerziehung.
verwandte Vorgänge
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
- Erziehungsberatung; Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Fluglärm (Militär)
- Kriegsopferfürsorge
- Unterhaltsvorschuss
Ansprechpartner
Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7061
24170 Kiel
Tel.: 0151 46520524
E-Mail: info@abh-sh.de
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