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Hilfe bei Traumatisierungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Folgeschäden aus dem Fonds "Heimerziehung West"

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 stehen Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 Unrecht und Leid zugefügt wurde, Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung.  


Beschreibung



Zuständigkeit

An die Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Schleswig-Holstein.



Fristen

Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung von Traumatisierungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Folgeschäden können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Keine – die Voraussetzungen für eine eventuelle Leistungsgewährung werden in einem persönlichen Gespräch geklärt.




Weitere Informationen

Bei den Leistungen aus  dem „Fonds Heimerziehung“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Bund, Ländern und den Kirchen.

Weitere Informationen zur Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG) und des Fonds Heimerziehung.




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Ansprechpartner

Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7061
24170 Kiel

Tel.: 0151 46520524
E-Mail: info@abh-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein