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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.  


Beschreibung

Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.

Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des Einkommens die Körperschaftsteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert.



Zuständigkeit

An das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Körperschaft befindet.

Ist der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellbar oder liegt im Ausland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Körperschaft ihren Sitz hat.



Rechtsgrundlage

Körperschaftssteuergesetz (KStG)




Weitere Informationen

Die zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen Finanzämtern Schleswig-Holsteins.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).




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Ansprechpartner

Finanzamt Kiel-Nord
Holtenauer Straße 183
24118 Kiel

Tel.: +49 431 8819-0
Fax: +49 431 8819-1200
E-Mail: poststelle@fa-kiel-nord.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Landesbehoerden/Finanzaemter/Kiel_Nord.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein