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Wäger/in für öffentliche Wägungen - Öffentliche Bestellung
Von öffentlichen Wägungen spricht man, wenn Wägegut für Dritte unparteiisch gewogen werden kann.
Beschreibung
Wäger beziehungsweise Wägerinnen werden für die Tätigkeit an öffentlichen Waagen öffentlich bestellt und verpflichtet. Um öffentlich bestellt zu werden, muss der Wäger/ die Wägerin
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
- die erforderliche Sachkunde durch eine Prüfung beim zuständigen Eichamt nachweisen und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wäger/innen müssen den Antrag auf öffentliche Bestellung schriftlich an die zuständige Behörde richten. Die Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Bedingung oder Befristung erlassen oder mit einer Auflage verbunden werden. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde.
Die Bestellung kann nur für die Arten von Waagen erfolgen, für die der Wäger/ die Wägerin die Sachkunde nachgewiesen hat. Mit der Bestellung ist die Auflage verbunden, die "Anweisung für öffentliche Wägungen" (Wägeanweisung) zu beachten.
Wäger/innen werden vor Aushändigung der Bestellungsurkunde durch die zuständige Behörde auf gewissenhafte und unparteiische Erfüllung Ihrer Aufgaben durch Eid verpflichtet.
Die Behörde weist Ihnen als öffentlich bestellte(n) Wäger/in für die Dauer Ihrer Tätigkeit an bestimmten Waagen jeweils eine Ordnungsnummer und einen Stempel zu. Der Stempel trägt Ihre Ordnungsnummer und die Ordnungszahl der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
An die Eichdirektion Nord.
Kosten
Sowohl für die Prüfung der Sachkunde als auch für die öffentliche Bestellung sind Gebühren nach der Eichkostenverordnung zu entrichten.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis
Rechtsgrundlage
- § 66 Eichordnung
- Eichkostenverordnung
Weitere Informationen
Der Wäger/ die Wägerin kann seine/ ihre öffentliche Bestellung bei der zuständigen Eichbehörde schriftlich (formlos) beantragen.
verwandte Vorgänge
- Hausschlachtungen
- Heilpraktiker/in - Erlaubnis
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO
- Pflanzenschutzmittel: Anwendung - Anzeige
- Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
Ansprechpartner
Eichdirektion Nord
Düppelstraße 63
24105 Kiel
Tel.: +49431 988-4450
Fax: +49431 988-4459
E-Mail: info@ed-nord.de
Web: www.ed-nord.de
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