Stichwortliste

Plakatierungen

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung.  


Beschreibung

Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.

In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt, wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln an den Ortseingängen befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig („Sondernutzungserlaubnis“). Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen beziehungsweise Hängestellen erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.



Zuständigkeit

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist regelmäßig der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein verantwortlich beziehungsweise kann Ihnen den richtigen Ansprechpartner nennen.



Kosten

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein.




Rechtsgrundlage

  • §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsvorsteher
Schulberg 6
24358 Ascheffel

Tel.: (04356) 9949-0
Fax: (04356) 9949-7000
E-Mail: info@amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de
 

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)

Frau Otto Vcard herunterladen

Tel.: (04356) 9949-313
Fax: (04356) 9949-7313
E-Mail: otto@amt-huettener-berge.de
Etage: EG | Zimmer: 10
 


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Tel.: +49 431 / 383 - 0
Fax: +49 431 / 383 - 2754
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein