Stichwortliste
Fleisch in gesetzliche Handelsklassen einreihen / Gewicht feststellen: Sachverständige - Anerkennung
Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch einen von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellten Sachverständigen vorzunehmen.
Beschreibung
Für die Tätigkeit als Sachverständiger (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.
Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.
Rechtsgrundlage
§ 4 Fleischgesetz (FlG)
verwandte Vorgänge
- Beendigung der Sachverständigentätigkeit
- Gründungszuschuss bei Existenzgründungen
- Handwerk - Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Sachverständigenorganisation für die Anerkennung von Sachverständigen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Ansprechpartner
Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lvua-sh.de
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