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Fleisch in gesetzliche Handelsklassen einreihen / Gewicht feststellen: Sachverständige - Anerkennung

Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch einen von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellten Sachverständigen vorzunehmen.  


Beschreibung

Für die Tätigkeit als Sachverständiger (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.

Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.



Zuständigkeit

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.



Rechtsgrundlage

§ 4 Fleischgesetz (FlG)




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Ansprechpartner

Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lvua-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein