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Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk - Beratung

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) beziehungsweise zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung.  


Beschreibung

Sie können sich durch die Handwerkskammer und/oder durch die Industrie- und Handelskammer dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK beziehungsweise der HWK an.  



Zuständigkeit

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 



Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
  • Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung-HwO),
  • Gewerbeordnung (GewO).



Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.




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Ansprechpartner

Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Postanschrift
24907 Flensburg

Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein