Stichwortliste

Denkmalschutz, Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.  


Beschreibung

Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.

Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.

Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

  1. die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals,
  2. die Überführung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals von heimatgeschichtlich oder landschaftlich bedingter Bedeutung an einen anderen Ort,
  3. die Veränderung der Umgebung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, den Eindruck des Kulturdenkmals wesentlich zu beeinträchtigen,
  4. die Veränderung innerhalb eines festgelegten Denkmalbereichs und in seiner Umgebung, wenn die Veränderung geeignet ist, den Denkmalbereich wesentlich zu beeinträchtigen,
  5. die Veränderung einer historischen Gartenanlage, wenn sie über Pflegemaßnahmen hinausgeht.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.

Denkmalschutzbehörden sind:

  1. das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) als oberste Denkmalschutzbehörde,
  2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
  3. die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

Die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörden werden für den Bereich der Hansestadt Lübeck von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister wahrgenommen.



Kosten

Keine




Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) 




Weitere Informationen

Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Nähere Informationen bieten:

  • das Landesamt für Denkmalpflege sowie
  • für Denkmäler im Bereich der Hansestadt Lübeck der Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig

Tel.: +49 4621 387-0
Web: www.archaeologie.schleswig-holstein.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde / Gebäudemanagement, Denkmalschutz und Verwaltung
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 / 202 - 0
Fax: +49 4331 / 202 - 295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 


Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel

Tel.: +49 431 69677-60
Web: www.denkmal.schleswig-holstein.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein