Stichwortliste
Bauleitplanung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Beschreibung
Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellte ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
- §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel.: +49 4356 9949-0
Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info@amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
Tel.: +49 4356 9949-323
Fax: +49 4356 9949-7323
E-Mail: dendtler@amt-huettener-berge.de
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