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Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin eines Gaststättenbetriebs darf dieser vom Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit ohne eigene Erlaubnis weitergeführt werden.
Beschreibung
Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich melden, wenn sie den Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Fristen
indirekt § 8 GastG, wonach die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird
erforderliche Unterlagen
- IHK-Unterrichtung beziehungsweise Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
- Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin
Wird die gemäß §14 GewO Anzeige persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 8, 10 Gaststättengesetz (GastG)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Weitere Informationen
formlos
Was sollte ich noch wissen?
Der/ die Weiterführungsberechtigte kann aber auch eine Erlaubnis gemäß § 2 GastG einholen. Das würde in Betracht kommen, wenn er/ sie bei der Hinzunahme von Räumen ohnehin eine Erlaubnis benötigt.
Gleichzeitig muss eine Anzeige gemäß § 14 GewO erstattet werden.
verwandte Vorgänge
- Bergbau - Erlaubnis
- Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
- Leichenpass - Ausstellung
- Sparkasse: Errichtung - Erlaubnis
- TV-Programme bundesweit anbieten - Erlaubnis
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel.: +49 4356 9949-0
Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info@amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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