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Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.  


Beschreibung

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien
  • Vögel (ausgenommen Geflügel)
  • Nager und Hauskaninchen

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.



Zuständigkeit

  • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.


Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung.




erforderliche Unterlagen

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
  • EU-Heimtierausweis



Rechtsgrundlage

Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 / 202 - 0
Fax: +49 4331 / 202 - 295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein