Stichwortliste
Sozialversicherungsnummer (Sozialversicherungsausweis)
Mit der Aufnahme einer Beschäftigung und dem damit verbundenen Einstieg in die gesetzliche Rentenversicherung erhält jede Beschäftigte/jeder Beschäftigter von ihrem/seinem Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer.
Zuständigkeit
An die Deutsche Rentenversicherung.
Weitere Informationen
Jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Der Ausweis enthält die Versicherungsnummer und den Namen des Arbeitnehmers. Er soll zum Beispiel der Aufdeckung von Schwarzarbeit und dem Missbrauch von Sozialleistungen – beim Arbeitsamt und bei den Krankenkassen – dienen.
Wenn der Sozialversicherungsausweis verloren geht, beschädigt wird oder sich die personenbezogenen Daten ändern, ist beim Versicherungsträger ein neuer Ausweis zu beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Sozialversicherungsnummer/Sozialversicherungsausweis finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Rentenversicherung.
verwandte Vorgänge
- Deutsche Rentenversicherung: Feststellung der Versicherungspflicht
- Deutsche Rentenversicherung: Sofortmeldung zur Sozialversicherung
- Elektronische Lohnsteuerkarte
- Kirchensteuer
- Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Postanschrift
10704 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 865-0 / +49 800 1000-48070
Fax: +49 30 865-27240
Web: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
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