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Waffenschein
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Beschreibung
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Nachweis eines Bedürfnisses*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*
* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Kosten
- Waffenschein: 102,26 Euro
- Kleiner Waffenschein: 50,00 Euro
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)
verwandte Vorgänge
- Artenschutz: Meldepflicht, Verbote
- Jagdschein
- Kfz: Wildunfall
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Waffenbesitzkarte
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 905
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Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
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