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Waffenschein

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein.  


Beschreibung

Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre)
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Nachweis eines Bedürfnisses*
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*

* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.



Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).



Kosten

  • Waffenschein: 102,26 Euro
  • Kleiner Waffenschein: 50,00 Euro



Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)




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Ansprechpartner

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E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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24768 Rendsburg

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E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein