Schwerbehindertenausweis: Verlängerung
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Eine Verlängerung Ihres bisherigen Ausweises ist nicht mehr möglich.
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Keine
- Bisheriger Schwerbehindertenausweis,
- aktuelles Passbild.
- Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV),
- § 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 8060
|
Fax:
+49 4621 29583
E-Mail:
post.sl[at]lasd.landsh.de