Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-316
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
blender[at]amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-315
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
shenya[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
01
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-315
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
wollesen[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
01a