Waffenbesitzkarte
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.
- § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.1.5 (VwGebV).
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif (VwGebV)
National Ordinance on Administrative Fees, General Fee Tariff (VwGebV)
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
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Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Kommunales und Ordnung
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+49 4331 202-320
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Fax:
+49 4331 202-602
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waffenbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
125