Wohnraumförderung: Selbstgenutztes Wohneigentum
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Sinne eines Darlehens der sozialen Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Familien mit mindestens einem Kind und/oder einer schwer behinderten Person können eine Förderung erhalten.
Voraussetzungen:
- Das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten,
- Minimum an Eigenleistung: 7,5 % der Gesamtkosten und
- mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein beziehungsweise der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Keine
Das Bearbeitungsentgelt beträgt 1% der jeweiligen Darlehenssumme.
- Einkommensunterlagen,
- Objektunterlagen,
- Legitimationsnachweis,
- gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Schwerbehindertenausweis und
- gegebenenfalls Mutterpass/ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft.
Anträge erhalten Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel:
+49 431 9905-0
|
Fax:
+49 431 9905-3383
E-Mail:
info[at]ib-sh.de