In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.
In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.
Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.
Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Kurztext
- Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung
- regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
- mehrere Gemeinden betroffen
- jeder kann regionalen Flächennutzungsplan einsehen
- neu aufgestellte regionale Flächennutzungspläne können im Internet eingesehen werden
- zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Brandverhüttungsschau durchführen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
- Sich um die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bewerben
Ansprechpartner
Bauamt
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Herr Thore Schöttle
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-324
+49 4356 9949-7000
schoettle[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
08
Herr Torben Wulf
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-323
+49 4356 9949-7000
wulf[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
13
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.