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Spendenquittung erstellen

Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.

Kurztext

  • Zuwendungsbestätigung
  • "Spendenquittung" kann entweder auf Papier oder digital erstellt werden:
  • Voraussetzung für Papierform:
    • Verwendung des amtlichen Vordrucks (gibt es online oder beim Finanzamt)
    • Eigenhändige Unterschrift
    • Übergabe auch per Post oder E-Mail möglich
  • Voraussetzung für die maschinelle Erstellung:
    • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
    • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
    • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
    • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
    • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
    • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
    • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
  • zuständig: örtliches Finanzamt

 

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Behördenfinder

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle[at]bmf.bund.de

 

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

  • Für die analoge Erstellung:
    • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
    • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
    • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
    • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
  • Für die maschinelle Erstellung:
    • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
    • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
    • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

Voraussetzungen

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
  • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
  • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
  • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
  • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
  • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
  • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

  • Für den Zuwendenden:
    • Bei Papierform: 1 Jahr
    • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
  • Für den Zuwendungsempfänger:
    • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
    • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

Bearbeitungsdauer

keine

 

keine

 

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Frau Iris Grabowski

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD II - Kasse
FD II - Wirtschaft und Finanzen
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-232
+49 4356 9949-7000
grabowski[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Altbau EG   |   Zimmer: 08

Herr Rolf Hagge

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD II - Kasse
FD II - Wirtschaft und Finanzen
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-231
+49 4356 9949-7000
hagge[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Altbau EG   |   Zimmer: 08

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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