Bekanntmachungen
20.12.2021
Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2022
Die Anstalt öffentlichen Rechts hat aufgrund § 28 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) in der Organisationssatzung festgelegt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Gemeindehaushaltsverordnung -Doppik- geführt werden. Nach der GemHVO -Doppik- yle="mso-spacerun:yes"> in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ vom 14.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: