Eheurkunde
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheschließung vorgenommen wurde, eingetragen (beurkundet).
Auf der Grundlage dieser Beurkundung - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- Religionszugehörigkeit und
- Ort und Tag der Eheschließung
Ist die Ehe aufgelöst, wird als Hinweis ein Eheauflösungsvermerk in die Eheurkunde eingetragen Dieser ist Voraussetzung für die Anmeldung zu einer neuen Eheschließung.
Es kann ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Für die Verwendung einer Eheurkunde im Ausland kann gegebenenfalls ein mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister erstellt werden (interationale Urkunde) oder eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), die das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG),
- § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel:
+49 4356 9949-0
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
Amtsdirektor - Leitung
ST I - Standesamt
Tel:
+49 4356 9949-122
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
boehme[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
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Zimmer:
01