1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2022
1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 13.06.2022 | i.d.F.v.: 06.07.2022 | gültig ab: 07.07.2022 | gültig am: 30.06.2022
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Hüttener Berge vom 13.06.2022 – und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 30.06.2022 – die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen.
Groß Wittensee, 06.07.2022
Andreas Betz
Amtsdirektor
Anlagen
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