1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2023
1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2023
erlassen am: 17.01.2023 | i.d.F.v.: 20.01.2023 | gültig ab: 17.01.2023 | Bekanntmachung am: 20.01.2023
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Hüttener Berge vom 17.01.2023 die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.
Groß Wittensee, 20.01.2023
gez. Betz
Amtsdirektor