Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 14.12.2021 | i.d.F.v.: 14.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 20.12.2021
Die Anstalt öffentlichen Rechts hat aufgrund § 28 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) in der Organisationssatzung festgelegt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Gemeindehaushaltsverordnung -Doppik- geführt werden. Nach der GemHVO -Doppik- in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ vom 14.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.803.800 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.803.800 Euro | |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 Euro |
und
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.791.800 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.763.700 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 58.100 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 54.000 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 38,77 Stellen |
§ 3
DieGemeindeanteile/ Umlagenwerden wie folgtfestgesetzt:
Kindergartenumlage | Investitionsumlage | ||
a) | Kita Borgstedt | 513.300 Euro | 12.500 Euro |
b) | Kita Ascheffel | 495.300 Euro | 32.500 Euro |
c) | Kita Brekendorf | 220.000 Euro | 4.000 Euro |
d) | Kita Bünsdorf | 150.700 Euro | 5.000 Euro |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 5.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Der Höchstbetrag für unerhebliche Verpflichtungsermächtigungen, für deren Eingehung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 84 GO erteilen kann, beträgt 1.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
Öffnungszeiten
Ascheffel (Bürgerbüro)
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr/14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung