Gebührensatzung
zur Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus
in Bünsdorf
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 12 der Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus in Bünsdorf wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bünsdorf vom 03.12.2001 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1
(1) Für die Benutzung der Räumlichkeiten werden pro Tag Gebühren in Höhe von
erhoben.
(2) Die Benutzung der Gemeinderäume durch die Freiwillige Feuerwehr und die Landjugendgruppe Bünsdorf ist gebührenfrei.
§ 2
Ermäßigung, Stundung und Erlass der Gebühr
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann auf Antrag die festgesetzte Gebühr ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
§ 3
Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 4
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung (24.01.02) in Kraft.
24794 Bünsdorf, 08.01.2002
gez. Jens Kühne
Bürgermeister