Gebührensatzung
zur Satzung der gemeindeeigenen Schulräume, Haus der Feuerwehr, des Sport- und Jugendheimes und der Sportplatzanlagen der Gemeinde Holtsee
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 12 der Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schulräume, Haus der Feuerwehr, des Sport- und Jugendheimes und der Sportplatzanlage wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Holtsee 17.09.2001 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1
Gebühren
(1) Die Benutzung der Gemeinderäume durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen und die Träger von gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen ist grundsätzlich gebührenfrei.
(2) Für die Benutzung des Sport- und Jugendheimes wird eine Miete erhoben, die jährlich vom Finanzausschuss festgelegt wird.
(3) Für die Benutzung der Turnhalle wird eine Gebühr von 4,00 € pro Stunde für die ortsansässigen Vereine, Verbände und Organisationen und die Träger von gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen erhoben.
Die Benutzung der Turnhalle ist für Veranstaltungen für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei. Für alle anderen Benutzer wird eine Gebühr von 7,50 € pro Stunde erhoben.
§ 2
Ermäßigung, Stundung und Erlass der Gebühr
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann auf Antrag die festgesetzte Gebühr ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
§ 3
Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung (03.11.2001) in Kraft.
24363, Holtsee, 19.10.2001
gez. Ulfert Geertz
- Bürgermeister -