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Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2022

Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2022

erlassen am: 07.12.2021 | i.d.F.v.: 07.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 07.12.2021

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 960.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 889.400 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 71.400 EUR

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 948.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 811.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 31.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 101.200 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 %
2. Gewerbesteuer 360 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ahlefeld-Bistensee, 07.12.2021

Detlef Kroll
Bürgermeister


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