Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 07.12.2021 | i.d.F.v.: 07.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 07.12.2021
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 960.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 889.400 EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | 71.400 EUR |
und
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 948.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 811.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 31.500 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 101.200 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 360 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 360 % | |
2. | Gewerbesteuer | 360 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Ahlefeld-Bistensee, 07.12.2021
Detlef Kroll
Bürgermeister