Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 09.12.2021 | i.d.F.v.: 17.01.2022 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 17.01.2022
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2021 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnisplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.653.600 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.669.100 | EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | - 15.500 | EUR | |
2. | im Finanzplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.596.900 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.495.900 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.617.000 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.697.900 | EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.348.000 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,20 | Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | ||
| 340 | % | |
| 340 | % | |
2. | Gewerbesteuer | 335 | % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 und 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Von der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 1.348.000 € wurde am 14.01.2022 ein Teilbetrag in Höhe von 1.327.900 € genehmigt.
Ascheffel, 17.01.2022
Jörg Harder
Bürgermeister
Anlagen
Öffnungszeiten
Ascheffel (Bürgerbüro)
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr/14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung