Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 09.12.2021 | i.d.F.v.: 04.02.2022 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 04.02.2022 | genehmigt am: 31.01.2022
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 09.12.2021 und mit Genehmgung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 31.01.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnis mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.519.100,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.802.800,00 Euro | |
einem Jahresfehlbetrag von | 283.700,00 Euro |
und
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.422.200,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.493.800,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 1.500.000,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitons- und Finanzierungstätigkeit auf | 1.634.500,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 620.000,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 13,39 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 329 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 355 % | |
2. | Gewerbesteuer | 336 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 GO oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Groß Wittensee, 04.02.2022
gez. Walther
Bürgermeister