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Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2022

Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2022

erlassen am: 09.12.2021 | i.d.F.v.: 04.02.2022 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 04.02.2022 | genehmigt am: 31.01.2022

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 09.12.2021 und mit Genehmgung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 31.01.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnis mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.519.100,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.802.800,00 Euro
einem Jahresfehlbetrag von 283.700,00 Euro

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.422.200,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.493.800,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.500.000,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitons- und Finanzierungstätigkeit auf 1.634.500,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 620.000,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,39 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 329 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 355 %
2. Gewerbesteuer 336 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 GO oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Groß Wittensee, 04.02.2022

gez. Walther

Bürgermeister


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