Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schulräume (inklusive Mensa), Haus der Feuerwehr, Alte Schule, des Sportlerheimes und der Sportplatzanlagen der Gemeinde Holtsee
Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schulräume (inklusive Mensa), Haus der Feuerwehr, Alte Schule, des Sportlerheimes und der Sportplatzanlagen der Gemeinde Holtsee
erlassen am: 29.06.2026 | i.d.F.v.: 30.06.2026 | gültig ab: 13.07.2026
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und des § 11 der Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schulräume (inklusive Mensa), Haus der Feuerwehr, Alte Schule, des Sportler- und Jugendheimes und der Sportplatzanlagen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 29.06.2026 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1 - Gebühren
(1)
Die Benutzung der Gemeinderäume und der Turnhalle durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen und die Träger von gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen ist gebührenfrei.
(2)
Für die Benutzung des Sportlerheimes wird eine Miete erhoben, die vom Finanzausschuss festgelegt wird. Die Weitervermietung zum Zwecke von Veranstaltungen obliegt dem Sportverein.
(3)
Die Benutzung der Turnhalle ist für Veranstaltungen der Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei. Für alle anderen Benutzer wird eine Gebühr von 50,00 € je angefangene Stunde, maximal 400,00 € pro Tag, erhoben.
§ 2 - Ermäßigung und Erlass der Gebühr
Auf Antrag kann durch den Bürgermeister die festgesetzte Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.
§ 3 - Datenverarbeitung
Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.
§ 4 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Holtsee, 30.06.2026
Ulrich Franz
Bürgermeister
Die Nebenstelle Owschlag wird in der Zeit vom 03. August 2026 bis 12. August 2026 aufgrund der Baumaßnahmen in der Eisenbahnstraße/Bahnhofstraße leider geschlossen bleiben. Das Bürgerbüro in Groß Wittensee, Mühlenstraße 8 hat zu den Öffnungszeiten der Nebenstelle außerplanmäßig geöffnet.
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.