Schiedsamt
Der "Schiedsmann" ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus. Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor dem Schiedsmann abgeschlossenen Vergleich kann nach Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Gemeinden Borgstedt, Bünsdorf, Groß Wittensee, Haby, Holtsee, Holzbunge, Klein Wittensee, Neu Duvenstedt und Sehestedt
Schiedsmann
Dr. Klaus Binko
Lehmberg 18
24361 Groß Wittensee
0172 / 78 59 110
dr.klaus.binko[at]schiedsmann.de
stv. Schiedsmann
Jan Niklas Glameyer
Im Wiesengrund 23
24361 Groß Wittensee
0151 / 41 33 66 70
jan-niklas.glameyer[at]schiedsmann.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.schiedsamt.de/startseite
Die Broschüre "Schlichten statt richten" des Justizministeriums des Landes Schleswig-Holstein können Sie hier bestellen bzw. als PDF downloaden.