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Der "Schiedsmann" ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.

Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus. Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.

Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor dem Schiedsmann abgeschlossenen Vergleich kann nach Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Gemeinden Ahlefeld-Bistensee, Ascheffel, Brekendorf, Damendorf, Hütten, Osterby und Owschlag

Schiedsmann

Johannes Otten
Lehmberger Weg 43
24811 Brekendorf
04336 / 3887

 

stv. Schiedsfrau

Frau Julia van Hülst
Im Winkel 8 a
24358 Ascheffel
04353 / 84 19 661

Gemeinden Borgstedt, Bünsdorf, Groß Wittensee, Haby, Holtsee, Holzbunge, Klein Wittensee, Neu Duvenstedt und Sehestedt

Schiedsmann

Dr. Klaus Binko
Lehmberg 18
24361 Groß Wittensee
0172 / 78 59 110
dr.klaus.binko[at]schiedsmann.de


stv. Schiedsmann

Jan Niklas Glameyer
Im Wiesengrund 23
24361 Groß Wittensee
0151 / 41 33 66 70
jan-niklas.glameyer[at]schiedsmann.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.schiedsamt.de/startseite

Die Broschüre "Schlichten statt richten" des Justizministeriums des Landes Schleswig-Holstein können Sie hier bestellen bzw. als PDF downloaden. 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Service/Broschueren/Justiz/schlichtenStattRichten.html

 

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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