Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Beschreibung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
Es gibt auch eingeschränkte Sachkundenachweise, die nur für bestimmte Chemikalien gelten. Weiterhin gibt es einen ergänzenden Chemikaliensachkundenachweis zum Sachkundenachweis für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr angeboten.
Zuständigkeit
An das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR).
Kosten
Es fällt eine Gebühr zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
- § 5 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsordnung - ChemVerbotsV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.2 - VwGebV.
Weitere Informationen
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.
Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden
BLAC - Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung
Ansprechpartner
Schwartauer Landstraße 9
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 4706-02Fax: +49 451 4706-210
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 UHr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Ascheffel (Bürgerbüro)
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr/14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung