Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein