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Grundschule

In der Grundschule werden die Grundlagen der Bildung und des Lernens vermittelt.

Die Grundschule vermittelt Schüler/innen Grundlagen der Bildung und des Lernens sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem für alle Schülerinnen/Schüler gemeinsamen Bildungsgang.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.

Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger in besonderer Weise ein: Die Kinder durchlaufen sie entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren. Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.

Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich. Die Verlässliche Grundschule garantiert allen Schüler/innen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestes fünf Zeitstunden. Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.

Alle Grundschulen arbeiten mit den Kindertageseinrichtungen ihres Einzugsgebietes, dem zuständigen Förderzentrum und den weiterführenden allgemein bildenden Schulen pädagogisch zusammen.

 

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Grundschulen (GrundschulV).

SchulG

GrundschulV

 

Weitere Informationen zum Thema Grundschule in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Grundschule

 

Ansprechpartner

Herr Graue

Mitarbeiter Grundschule Ascheffel, Grundschule des Schulverbandes Ascheffel

Rendsburger Straße 51 24794 Borgstedt
Tel: +49 4331 38656Fax: +49 4331 39666E-Mail: Grundschule.Borgstedt[at]schule.landsh.deWeb: www.grundschule-borgstedt.de

Herr Michael Jaekel

Mitarbeiter Grundschule Borgstedt

An der Schule 1 24811 Owschlag
Tel: +49 4336 3502Fax: +49 4336 3602E-Mail: schule.owschlag[at]schule.landsh.deWeb: www.schule-owschlag.de

Herr Lettau

Mitarbeiter Grundschule Owschlag, Grundschule der Gemeinde Owschlag

Schleswiger Chaussee 91 24768 Rendsburg
Tel: 04331 868755-0Fax: 04331 868755-1E-Mail: service[at]psmh.schule

Frau Daniel

Mitarbeiter Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium

Frau Birn

Mitarbeiter Schule am See, Grundschule des Schulverbandes Groß Wittensee/Holtsee in Holtsee

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
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Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr