Zivildienst: Gesundheitsschäden
Einen Anspruch auf Versorgungsleistungen kann geltend machen, wer einen gesundheitlichen Schaden während des Zivildienstes erlitten hat.
Beschreibung
Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Dienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
Ein Zivildienstpflichtiger, der eine Dienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Zivildienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Zivildienstgesetz.
Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
- gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Zivildienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat,
- Zivildienstbescheinigung.
Ansprechpartner
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060Fax: +49 4621 29583E-Mail: post.sl[at]lasd.landsh.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5Fax: +49 4321 13338E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/LASD
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein