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Benutzungsordnung Wohnmobilparkplatz Sehstedt nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sehestedt vom 22.09.2020

Benutzungsordnung Wohnmobilparkplatz Sehstedt nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sehestedt vom 22.09.2020

erlassen am: 22.09.2020 | i.d.F.v.: 08.10.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 08.10.2020

§ 1 Nutzung des Platzes

Der Wohnmobilparkplatz ist eine öffentliche Einrichtung und darf nur von Wohnmobilreisenden benutzt werden. Nicht zugelassen sind Wohnwagen und Reisemobile ohne WC und geschlossenes Abwassersystem mit Tank. Eine Nutzung durch andere Personen oder Fahrzeuge ist nicht zulässig, ebenfalls das Campieren mit Zelten.

Die Benutzung des Wohnmobilparkplatzes ist nicht zugelassen für Personen ohne festen Wohnsitz. Jede Art der gewerblichen Tätigkeit ist untersagt.

Der Parkplatz ist ganzjährig geöffnet.

Für die Frischwasserversorgung sowie die Abwasser- und Fäkalienentsorgung steht ein Automat zur Verfügung. Jedwede andere Form der Entsorgung ist untersagt, insbesondere die Entsorgung über die vorhandenen Regenwassergullys oder über die öffentlichen Toiletten im KanalTreff. Der Betrieb von externen Stromaggregaten ist untersagt, die Nutzung integrierter geräuscherzeugender Stromerzeuger (z.B. Gas- oder Dieselgeneratoren) ist auf die Zeit zwischen 16 und 19 Uhr beschränkt.


§ 2 Aufsicht und Anzahl der Parkzellen

Der Wohnmobilparkplatz wird von der Gemeinde Sehestedt betrieben und unterliegt deren Aufsicht. Die Betreuung des Platzes wird Mitarbeitern der Gemeinde Sehestedt übertragen. Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für Zustand und Pflege des Parkplatzes. Den Anweisungen der Mitarbeiter oder sonstigen berechtigten Personen ist Folge zu leisten.

Auf dem Platz sind 13 Parkbuchten markiert. Das Parken ist nur in den markierten Parkbuchten gestattet. Im Winter ist das Parken auf die dafür besonders ausgewiesenen Parzellen beschränkt.


§ 3 Benutzungsgebühren

Für die Benutzung des Parkplatzes wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Parkgebühr wird in einer gesonderten Satzung geregelt.


§ 4 Nachtruhe

Auf Anwohner und andere Gäste des Wohnmobilparkplatzes ist Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen, vor allem während der Ruhezeit von 22 bis 7 Uhr, sind zu vermeiden.


§ 5 Müllentsorgung

Abfälle sind in begrenzter Tagesmenge in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen Diese dürfen nur von zahlenden Gästen genutzt werden.


(6) Hunde

Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Hinterlassenschaften sind in der Restmülltonne zu entsorgen. Auf die Leinenpflicht im Innenbereich wird verwiesen.


§ 7 Verhalten während des Aufenthalts

Offenes Feuer ist nicht gestattet. Die Benutzung des Wohnmobilparkplatzes und der Ver- und Entsorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Campingähnliches Verhalten ist zu unterlassen.

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.

Der Bereich rund um den KanalTreff gehört zu den beliebtesten Ausflugszielen in Schleswig-Holstein. Daher ist die gegenseitige Rücksichtnahme der verschiedenen Besucher-/gruppen (Motorradfahrer, Radfahrer, Spaziergänger etc.), insbesondere unter Betrachtung der eingeschränkten Raumverhältnisse, unerlässlich. Der Besuch in Sehestedt soll Freude bereiten, nehmt Rücksicht aufeinander.


§ 8 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen einzelne Bestimmungen der Benutzungsordnung handelt.


§ 9 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Sehestedt, 08.10.2020

Jürgens-Wichmann
Bürgermeister


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