Bei Sitzungen gilt für alle Teilnehmenden die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Bitte zeigen Sie beim Betreten des Sitzungsraumes einen entsprechenden Nachweis vor.
Weiterhin gilt die allgemeine Empfehlung, die Abstände zueinander einzuhalten. Ist dies nicht möglich, wird empfohlen, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Der Bürgermeister kann bei einem hohen Besucheraufkommen, der damit verbundenen Unterschreitung des Abstandes und somit der deutlichen Gefahr von einer erhöhten potentiellen Ansteckung, von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Entsprechenden Anweisungen, wie beispielsweise das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Begrenzung der Teilnehmerzahl etc. ist sodann Folge zu leisten.