gem. § 7 Abs. 5 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlußprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz – KPG) über die überörtliche unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung des Amtes Hüttener Berge am 08.09.2025
