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Bekanntmachung zur Eislage am Holtsee

Aufgrund mehrerer Anfragen zur möglichen Freigabe des zugefrorenen Holtsees wird seitens der Gemeinde folgende Klarstellung vorgenommen:

  1. Der Holtsee ist derzeit nicht offiziell zur Begehung freigegeben.
  2. Das Betreten der Eisfläche erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Eine Haftung seitens der Gemeinde besteht nicht.
  3. Nach Empfehlungen der DLRG gilt eine Eisfläche erst ab einer Mindestdicke von 15 cm als tragfähig. Diese Eisdicke muss durch mehrere Messungen an unterschiedlichen Stellen der Eisfläche bestätigt sein.
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere warme Zonen, Zuflüsse sowie Strömungsbereiche innerhalb des Sees bestehen können. Diese Bereiche gelten als besonders gefährlich und sind häufig nicht zuverlässig tragfähig.
    Das Erreichen der erforderlichen Eisstärke setzt mehrere Wochen mit anhaltenden Minusgraden voraus.
  4. Eltern und Erziehungsberechtigte werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Kinder über die Gefahren von Eisflächen auf Gewässern aufzuklären und entsprechend zu sensibilisieren.

Ergänzend wird auf den Warnhinweis zum Betreten des Einfelder Sees in der SHZ Online-Ausgabe vom 02.02.2026 verwiesen.

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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