Update zum Antragsverfahren zur Entlastung bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Flüssiggas, Öl oder Holzpellets
Die Anträge zur Entlastung der Heizkosten von nicht leitungsgebundenen Energieträgern können unter dem nachstehenden Link Online beantragt werden.
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz empfiehlt auf der vorstehenden Seite die Anspruchsberechtigung zu prüfen. Dies sind insbesondere:
- Erstattungsfähig sind in der Regel nur Rechnungen über nicht leitungsgebundene Energieträger, die den Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 betreffen.
- Für eine Antragsberechtigung muss der tatsächlich gezahlte Preis mindestens das Doppelte des Referenzpreises oder mehr betragen haben. (Beispiel: Der vom Bund festgelegte Referenzpreis für Heizöl liegt bei 0,71 Euro/L (inkl. USt.). Für eine Antragsstellung einer Privatperson muss der tatsächlich gezahlte Preis also mindestens 1,42 Euro/L (inkl. USt.) oder mehr betragen.)
Weitere Informationen und gebündelte Antworten des Bundes sind auf der Internetseite des MLLEV zu finden unter:
Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt mit Hamburg eine Antragsplattform für die Beantragung von Härtefallhilfen für private Haushalte bis spätestens Anfang Mai zur Verfügung zu stellen.
Zuständig für das Antragsverfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Nähere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen etc. kann der Internetseite des Landes unter dem nachfolgenden Link entnommen werden: