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Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans Büdelsdorf gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans Büdelsdorf gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.

Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.

Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.

Der Entwurf des jeweiligen Lärmaktionsplanes der Gemeinden Ahlefeld-Bistensee, Brekendorf, Borgstedt, Groß Wittensee, Neu Duvenstedt, Owschlag liegt in der Zeit

vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Hüttener Berge, Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee, Neubau 1. OG, Zimmer 07, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr) öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

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Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr