BürgerportalKarte

Möchten Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Direkt online beantragen:

Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als

  • Versicherungsvertreterin beziehungsweise -vertreter oder
  • Versicherungsmaklerin beziehungsweise -makler tätig.

Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.

Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.

Kurztext

  • selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigt Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Versicherungsvermittlerin oder -vermittler ist tätig als
    • Versicherungsvertreterin oder -vertreter
    • Versicherungsmaklerin oder -makler
  • Versicherungsvertreterin oder -vertreter:
    • vermittelt für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge
    • ist durch Vertretervertrag mit Versicherungsunternehmen verbunden
  • Versicherungsmaklerin oder -makler:
    • vermittelt selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden
  • bei Personengesellschaften benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführender Gesellschafter Erlaubnis

 

Ihre örtlich zuständige IHK

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Örtlich zuständige IHK ermitteln

Verfahren über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für Ihr Bundesland suchen

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige IHK

Örtlich zuständige IHK ermitteln

 

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden:
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
    • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen.

 

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
      • gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Land des Unternehmenssitzes, die die Rechtsform nachweisen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde und
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      • entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis
      • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Bescheinigung des Finanzamtes oder des Gemeindesteueramtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      • entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
  • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
  • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Bergstraße 2 24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Bergstraße 2 24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Bergstraße 2 24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr