Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Kurztext

  • Geburt im Ausland Beurkundung
  • bei Geburt im Ausland nachträgliche Beurkundung im Geburtenregister möglich
  • nachträgliche Beurkundung nicht verpflichtend: Geburtsurkunden aus dem Ausland werden häufig, insbesondere aus EU-Staaten, anerkannt
  • nachträgliche Beurkundung notwendig für Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Antrag möglich für Person selbst oder für nahe Familienmitglieder in auf oder absteigender Abstammungslinie
  • alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigt vorliegen
  • zuständig: Standesamt am deutschen Wohn oder Aufenthaltsort der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person

 

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 80,00
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 20,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 10,00)

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

     

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

     


    Ansprechpartner

    Der Amtsdirektor
    Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
    Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

    Frau Martina Hagen

    Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

    ST I - Standesamt
    Amtsdirektor - Leitung

    Kontakt herunterladen
    +49 4356 9949-122
    +49 4356 9949-7000
    hagen[at]amt-huettener-berge.de
    Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 09


    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


    Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

    Groß Wittensee | Altbau

    Amtsdirektor
    Gleichstellung
    Amtskasse
    Breitband
    Hauptamt
    IT-Service
    Kämmerei
    KITA / Schule
    Steueramt

    Groß Wittensee | Neubau

    Bürgerbüro
    Sozialamt
    Standesamt / Trauzimmer
    Sitzungsräume
    Bauamt
    Ordnungsamt
    Personal
    Archiv
    Hausmeister
    Bauhof GW

    Owschlag (Bürgerbüro)

    An der Post 2
    24811 Owschlag
    Telefon: 0 43 36 / 2 70
    oder 0 43 56 / 99 49 - 351

    Borgstedt (Bürgerbüro)

    Im "Uns Dörpshus"
    Rendsburger Str. 20
    24794 Borgstedt
    Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
    oder 0 43 56 / 99 49 - 352

    Öffnungszeiten

    Groß Wittensee

    Montag08:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwochgeschlossen
    Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

     

     

    Sozialamt

    Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Owschlag (Bürgerbüro)

    Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

     

    Borgstedt (Bürgerbüro)

    Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

     

    Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.