Vermietung und Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen
Vermietung und Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen
Viele Gemeinden verfügen über Wohnungen in ihren Liegenschaften und vermieten diese. In der Regel setzt sich die Miete aus der Kaltmiete und den Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen zusammen. Diese werden einmal im Jahr abgerechnet. Neben der Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten fällig.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Frau Kirsten Andresen
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD II - Liegenschaften / Satzungen
FD II - Wirtschaft und Finanzen
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-244
+49 4356 9949-7000
andresen[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Altbau EG
|
Zimmer:
11
Quelle der Inhalte: Amt Kropp-Stapelholm
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.