Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als
- Versicherungsvertreterin beziehungsweise -vertreter oder
- Versicherungsmaklerin beziehungsweise -makler tätig.
Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.
Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.
Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.
Kurztext
- selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigt Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Versicherungsvermittlerin oder -vermittler ist tätig als
- Versicherungsvertreterin oder -vertreter
- Versicherungsmaklerin oder -makler
- Versicherungsvertreterin oder -vertreter:
- vermittelt für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge
- ist durch Vertretervertrag mit Versicherungsunternehmen verbunden
- Versicherungsmaklerin oder -makler:
- vermittelt selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden
- bei Personengesellschaften benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführender Gesellschafter Erlaubnis
Ihre örtlich zuständige IHK
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
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Zuständige Stelle
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- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden:
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
- über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
- mangels Masse abgewiesen wurde oder
- Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
- Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
- eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen.
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
- gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Land des Unternehmenssitzes, die die Rechtsform nachweisen
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde und
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- bei Wohnsitz im Ausland:
- entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Bescheinigung des Finanzamtes oder des Gemeindesteueramtes in Steuersachen
- bei Wohnsitz im Ausland:
- entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
- Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein