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Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beispiel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige und Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen, die ihren (Haupt-)Sitz in Schleswig-Holstein haben, wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

 

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)

Bei Datenverarbeitungen durch eine öffentliche Stelle können Sie zudem die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen öffentliche Stelle zu Rate ziehen. Die Beauftragte oder der Beauftragte ist zuständig für Ihre Fragen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die öffentliche Stelle stehen und für Fragen, die die Wahrnehmung Ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht (insbesondere die Auskunft) betreffen.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

 

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

BFDI

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg


Kaisertraße 10 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Herr Micha Mark Knierim

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Datenschutzbeauftragter
Datenschutzstelle

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-174
+49 4331 202-295
datenschutz[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 311


Holstenstraße 98 24103 Kiel
Tel: +49 431 988-1200Fax: +49 431 988-1223E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.deWeb: www.datenschutzzentrum.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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An der Post 2
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Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

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Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

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Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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