Hafenbehördliche Genehmigungen
Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Herr Andreas Hoffmann
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
Fachdienstleiter
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-310
+49 4356 9949-7000
hoffmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
11
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.