Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.
Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Kurztext
- Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
- für die Untersuchung kann die oder der Jugendliche die Ärztin oder den Arzt frei wählen
- Jugendliche erhalten nach Untersuchung Bescheinigung
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Frau Sophia Dirks
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+ 49 4356 9949-316
+ 49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
14 - 16
Frau Kathrin Kretzschmar
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
16
Frau Michaela Schmidt
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
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+ 49 4356 9949-318
+ 49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
14-16
Herr Alexander (Bürgerbüro) Schütte
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
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+49 4356 9949-311
+49 4356 9949-7000
schuette[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
15
Frau Regina Wenner
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-315
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
14
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.