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Sie haben eine Duldung und möchten in einem Beruf arbeiten, der Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Hierfür haben Sie entweder

  • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
    • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
    • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
  • ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
  • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
  • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.

Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
  • die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Kurztext

  • geduldete Drittstaatsangehörige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
  • eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein
    • qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
      • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf
      • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit
    • erfolgreiches Hochschulstudium in Deutschland
    • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet
    • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet
  • Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten möglich
  • weitere Voraussetzungen:
    • konkretes Arbeitsplatzangebot oder Vertrag
    • Bundesagentur für Arbeit hat zugestimmt
  • Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind

 

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Telefon: 030 1815-1111

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie erfüllen die Passpflicht.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
  • Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
  • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.

 


Ansprechpartner

Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 878500E-Mail: migrationsmanagement[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Migration/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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oder 0 43 56 / 99 49 - 351

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Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Terminbuchung online für das Standesamt

 

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Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

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(ohne vorherige Terminvereinbarung)