Ergänzungspflegschaft bestellen
Ergänzungspflegschaft bestellen
Eine Ergänzungspflegschaft wird bestellt, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind.
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin oder ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Ansprechpartner
Südergraben 22
24937 Flensburg
Tel: +49 461 89-0Fax: +49 461 89-434E-Mail: verwaltung[at]ag-flensburg.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGFlensburg
Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Frau Maryam Völkert
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie
Kontakt herunterladen
+49 4621 48122852
maryam.voelkert[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
0.12
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.