Betretungs- oder Befahrenserlaubnis für ein Schutzgebiet beantragen
Betretungs- oder Befahrenserlaubnis für ein Schutzgebiet beantragen
Wer ein Schutzgebiet außerhalb des öffentlichen Straßennetzes betreten oder befahren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Sofern sich das Betreten oder Befahren eines Schutzgebietes außerhalb des öffentlichen Straßennetzes mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt und auch keine sonstigen öffentliche Belange entgegenstehen, kann - vorausgesetzt, es sind gemäß der strengen gesetzlichen Regeln Ausnahmen möglich - eine Betretungs- oder Befahrenserlaubnis erteilt werden.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden),
sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
- § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- § 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-588E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Frau Ramona Ernst
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87374
ramona.ernst[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
417
Frau Katja Kargel
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87380
katja.kargel[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
411
Frau Miriam Napolitano
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04622 878678
miriam.napolitano[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
411
Herr Jonas Rotert
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87200
jonas.rotert[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
418
Herr Martin Steen
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87348
martin.steen[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
415
Frau Heidrun Vahldiek
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Naturschutz
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04621 87649
heidrun.vahldieck[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
419
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.