Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
Der Klimaschutz ist neben einer weltweiten Debatte auch eine kommunale Aufgabe. Hier müssen Städte und Gemeinden regionale Maßnahmen entwickeln und diese realisieren, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Cross Compliance Überprüfung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Verpackungen: Vollständigkeitserklärung - Register
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: 04621 87-0Fax: 04621 87588E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.